Auch nach 1933 blieb der Literaturmarkt privatwirtschaftlich organisiert. Eine Vorzensur von zu publizierenden Inhalten fand nur indirekt durch die obligatorische Mitgliedschaft der Kulturschaffenden in der Reichskulturkammer statt. Doch die NS-Führung hatte ihre Strategien, die Literatur in gewünschte Bahnen zu lenken. Als kulturpolitische Grundlage galt das „Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“ aus der Weimarer Republik.
Im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda dagegen gab es trotz 1000 Angestellter keine extra Abteilung für Literatur, ohnehin herrschten unklare Kompetenzen im Bereich der Kulturpolitik. Doch die Reichskulturkammer wurde bereits im September 1933 gegründet. Gleichzeitig trat das Schriftleitergesetz in Kraft. Damit durften nur noch ausgewählte Mitglieder im Deutschen Reich publizieren, wenn sie kein Berufsverbot riskieren wollten. Diese Maßnahme unterstützte die Vorzensur, die möglichst unsichtbar stattfinden sollte. Im Oktober 1934 wurde die Abteilung „Schrifttum“ im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda etabliert – die „Pflege und Förderung des deutschen Schrifttums“ bestand dort beispielsweise aus der Erarbeitung der „Liste 1 des schädlichen und unerwünschten Schrifttums“, eine streng vertraulich behandelte Liste, die auf älteren Zusammenstellungen der bayerischen Polizei basierte.
Büchersammlungen für die Wehrmacht
Um unerwünschte Literatur aus den privaten Bibliotheken der Bürger zu entfernen, wurden Büchersammlungen für die deutsche Wehrmacht inszeniert. Verschiedene Themen missbilligte die NSDAP in der deutschen Unterhaltungsliteratur – soziale Unterschiede, Trennungen und Scheidungen, oder auch das Schicksal unehelicher Mütter – weil sie „das natürliche, gesunde und durch die nationalsozialistische Gemeinschaft gerade ausgerichtete Lebensgefühl des Lesers erschüttern“, so die Begründung.
Zensurelle Maßnahmen wurden mit Kriegsbeginn verschärft
Das Verhältnis zwischen Nationalsozialismus und populärer Literatur spitzte sich mit Kriegsbeginn zu. Ab 1939 gab die Reichschrifttumsstelle Empfehlungslisten für Buchläden hinaus, laut derer dem Regime genehme Lektüre mit besonderen Werbemaßnahmen gefördert werden sollte. Ein deutliches Zeichen für die zunehmende Reglementierung der Unterhaltungsliteratur wurde im September 1939 gesetzt, als die „Liste der für Jugendliche und Büchereien ungeeigneten Druckschriften“ erarbeitet wurde. Durch die Papierwirtschaft und die verstärkte Vorzensur wurden ab Februar 1940 noch einmal härtere Geschütze gegen die Unterhaltungsliteratur aufgefahren.
Hier geht es zu Teil 1: Der Stellenwert der Unterhaltungsliteratur im Nationalsozialismus
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